Mitgliedschaft
Kann ich Mitglied bei der Baugenossenschaft dhu eG werden?
In der Regel können Kinder von Mitgliedern bis zum 18. Lebensjahr sowie Ehe-gatten von Genossenschaftsmitgliedern jederzeit die Mitgliedschaft erwerben. Neue Mitglieder nehmen wir zurzeit nur in Verbindung mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung auf.
Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 75 EURO. Die Mindestanzahl zur Begründung einer Mitgliedschaft beträgt 4 Geschäftsanteile im Wert von insgesamt 300 EURO. Daneben fällt ein einmaliges Eintrittsgeld von zurzeit 50 EURO an. Bei Überlassung einer Wohnung muss das Mitglied seine Anzahl der Geschäftsanteile erhöhen. Die Höhe der erforderlichen Anteile ist so unterschiedlich wie unsere Wohnungen und richtet sich dabei nach Größe, Ausstattung und Baualter. Bei einem Neubau rechnen Sie bitte mit bis zu 75 EURO pro m² Wohnfläche, bei einem Altbau mit einem Gesamtbetrag zwischen 2.000 und 4.000 EURO.
Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?
Nein, Geschäftsanteile sind keine Kaution oder Sparguthaben. Aber mit den Geschäftsanteilen sind Sie an dem unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft direkt beteiligt. Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren jeweils die nach der Satzung maximal zulässige Dividende von 4 % ausgeschüttet. Die Dividende wird grundsätzlich auf die Geschäftsanteile gezahlt, die am Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde beispielsweise die Dividende im Juni 2022 gezahlt.
Dividenden werden nur auf die Anteile gezahlt, die zu Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres (Kalenderjahr) eingezahlt waren.
Wann können die Geschäftsanteile gekündigt werden?
Wenn keine Genossenschaftswohnung mehr genutzt wird, können die Geschäfts-anteile ganz oder auch nur teilweise gekündigt werden. Bei einer Teilkündigung kann man so weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben. Entsprechend der Satzung ist die Kündigung zum 31.12. eines Kalenderjahres wirksam, wenn diese bis zum 30.09. des Kalenderjahres der Genossenschaft zugegangen ist. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, wie das gekündigte Geschäfts-guthaben im Gesetz genannt wird, erfolgt dann nach der Feststellung des Jahres-abschlusses, also bis spätestens 30.06. des Folgejahres.
Gibt es eine Altersbegrenzung für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?
Nein, Mitglied in der Genossenschaft können auch bereits Kinder und Jugendliche werden. Die Vermietung von Wohnraum erfolgt jedoch nur an volljährige Mitglieder.
Was geschieht nach dem Tod eines Mitglieds mit dem Geschäftsguthaben und der Mitgliedschaft?
Stirbt ein Mitglied, so endet die Mitgliedschaft automatisch am Jahresende, in dem der Sterbefall eingetreten ist. Das Geschäftsguthaben wird an die Erben ausgezahlt. (Siehe auch § 9 der Satzung der dhu). Eine Übertragung des Geschäftsguthabens und Erwerb der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das verstorbene Mitglied gemeinsam mit einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der Wohnung gelebt hat und dieser in der Wohnung verbleiben möchte.
In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei einem verwandtschaftlichen Verhältnis, ist eine Übertragung des Geschäftsguthabens und eine (neue) Mitgliedschaft bei der Genossenschaft nicht möglich.
Allgemeines zur Mitgliedschaft
Jedem neuen Mitglied wird beim Eintritt in die Genossenschaft die Satzung ausgehändigt. Hierin sind alle Rechte und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder geregelt.
Um mehr über die dhu und ihre Mitglieder zu erfahren, schauen Sie doch in unserem Magazin vorbei.