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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wohnungssuche

Wie miete ich eine Wohnung und wie werde ich Mitglied?

Schön, dass Sie sich für eine Wohnung der Baugenossenschaft dhu eG interessieren. Alle Wohnungsangebote, die aktuell zur Verfügung stehen, finden Sie hier . In der Regel können Kinder von Mitgliedern bis zum 18. Geburtstag sowie Ehegatten und Lebenspartner von Genossenschaftsmitgliedern jederzeit die Mitgliedschaft erwerben. Darüber hinaus nehmen wir neue Mitglieder zurzeit nur in Verbindung mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung auf.

Ich bin kein Mitglied der dhu und möchte mich auf eine Warteliste setzen lassen.

Die dhu führt keine Wartelisten für Interessenten ohne Mitgliedschaft.

Ich bin Mitglied der dhu und suche eine Wohnung.

Gern nehmen wir Ihr Wohnungsgesuch auf. Melden Sie sich bitte telefonisch unter 040 514943-0 oder per E-Mail .

Wie lang ist die Wartezeit für eine Wohnung bei der dhu?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Wohnungsgenossenschaft hat die Aufgabe, ihre Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Wenn eine Wohnung frei wird, bietet die dhu diese zuerst ihren Mitgliedern an. Die von den Mitgliedern nicht nachgefragten Wohnungen finden Sie hier.

Ich habe online ein Wohnungsangebot gefunden, das mich interessiert. Wie nehme ich jetzt Kontakt auf?

Bitte nutzen Sie ausschließlich die Schaltflächen „Sofortkontakt“ oder „Anbieter kontaktieren“ der jeweiligen Online-Portale. Nur so können Anfragen über unsere Homepage oder ImmobilienScout24 berücksichtigt werden. Telefonisch werden ausschließlich allgemeine Fragen zu den Angeboten beantwortet, aber keine Besichtigungstermine vergeben.

Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage, Provision oder Kaution fällig?

Nein. Wenn Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft wie der dhu werden, zahlen Sie Genossenschaftsanteile und eine einmalige Aufnahmegebühr nur, falls Sie noch nicht Mitglied sind.

Vermietung

Mein Lebens­ge­fährte/­meine Lebensgefährtin möchte bei mir einziehen. Ist das erlaubt und wo bekomme ich eine Wohnungsgeber-Bestätigung?

Das ist grundsätzlich erlaubt, aber jeder Zuzug muss bei der dhu unverzüglich schriftlich gemeldet
und der Einzelfall geprüft werden. Wird Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin nach der Wohnungsübergabe einziehen und war uns bei Vertragserstellung noch nicht bekannt? In dem Fall gelten Sie als Wohnungsgeber und stellen selbst die Bestätigung zur Anmeldung aus. Gleiches gilt bei der Aufnahme eines Untermieters. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier (externer Link).

Ich möchte meine dhu-Wohnung untervermieten. Was gibt es dabei zu beachten?

Vorweg: Jede geplante Untervermietung muss vorab bei der dhu beantragt werden und ist nur nach schriftlicher Genehmigung von dieser zulässig.

Die Untervermietung der kompletten Wohnung muss mit der Beantragung nachvollziehbar begründet werden. Bei einem nachvollziehbaren berechtigten Interesse wird in der Regel eine Genehmigung für die Dauer von maximal 1 Jahr erteilt. 

Einzelne Räume der Wohnung können grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung untervermietet werden. Aber auch diese Teil-Untervermietung muss im Vorwege beantragt und von der dhu genehmigt werden. Durch die Untervermietung darf es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen.  

Kurzzeitige Untervermietungen und Vermietungen an Touristen werden von der dhu nicht genehmigt. Die Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung stellt eine sogenannte Zweckentfremdung dar und ist gesetzlich untersagt

Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?

Der laufende Nutzungs-Vertrag (Mietvertrag) kann in der Regel bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Ein Beispiel: Sie möchten Ende Juli ausziehen. In dem Fall muss die schriftliche Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats Mai bei der dhu vorliegen. Kündigungsfristen können unterschiedlich vereinbart sein: Alte Nutzungsverträge beinhalten in seltenen Fällen kürzere Kündigungsfristen. Schauen Sie sicherheitshalber in Ihrem Vertrag nach.

Ich will so schnell wie möglich ausziehen. Kann ich auch frühzeitig aus dem Miet- verhältnis (Dauernutzungsverhältnis) austreten?

Haben Sie fristgerecht gekündigt und möchten Ihre Wohnung schon vorzeitig übergeben, können Sie sich selbstverständlich privat mit Ihrem Nachmieter vereinbaren. Möchte dieser vor Vertragsabschluss die Wohnung nutzen, können Sie die Wohnung bis zum Ablauf Ihres Vertrags an die entsprechende Person untervermieten. An den vertraglichen Bestimmungen ändert sich dadurch nichts.

Ich bin in Not geraten und kann meine Nutzungsgebühr (Miete) nicht mehr bezahlen. Was kann ich tun, um die Wohnung nicht zu verlieren?

Melden Sie sich umgehend bei der dhu — gemeinsam finden wir eine Lösung. Wir beraten Sie, wenn Sie beispielsweise in Zahlungsverzug geraten sind. Bedenken Sie, dass bei wachsenden Mietschulden der Verlust der Wohnung droht. Sie erreichen die zuständige Mitarbeiterin Christine Birkholz unter der Telefonnummer 514943-25 oder per E-Mail c.birkholz@dhu.hamburg

Ich habe meine Wohnung gekündigt, erlischt damit automatisch auch meine Mitglied- schaft?

Nein. Sie können die Wohnung kündigen und unabhängig davon weiter Mitglied der Genossenschaft bleiben. Möchten Sie die Mitgliedschaft kündigen, muss das schriftlich geschehen. Bitte beachten Sie: Ihre Kündigung muss schriftlich im Original erfolgen und bis spätestens 30.09. während der Geschäftszeiten bei der dhu eingehen, eine E-Mail reicht nicht aus (siehe Kündigung).

Darf ich meine Wohnung zum Beispiel über „Airbnb“ als Ferienwohnung zur Verfügung stellen?

Nein! Die Nutzung einer Mietwohnung als Ferienwohnung stellt eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum dar und ist gesetzlich untersagt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,- Euro geahndet werden.

Mitgliedschaft/Genossenschaftsanteile

Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?

Es werden zwar keine Zinsen gezahlt, aber die dhu schüttet eine Dividende auf die Genossenschaftsanteile aus. In der Regel beträgt diese 4 Prozent. Die Entscheidung darüber trifft die jährlich zusammenkommende Vertreterversammlung.

Wie viele Anteile darf ich zeichnen?

Das kommt darauf an, was für eine „Art“ von Mitglied Sie sind. Für Mitglieder mit aktuellem Nutzungsvertrag (Mietvertrag) liegt die Höchstgrenze bei 150 Anteilen. Alle anderen dhu-Mitglieder dürfen bis zu 24 Anteile zeichnen. Weitere Fragen beantwortet die zuständige Mitarbeiterin Martina Daumann. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 514943-86 oder per E-Mail m.daumann@dhu.hamburg

Was kostet ein Genossenschaftsanteil und wie viele Anteile müssen gezeichnet werden, um Mitglied der dhu werden zu können?

Ein Anteil kostet 75 Euro. Es müssen mindestens vier Anteile gezeichnet werden, um als Mitglied bei der dhu aufgenommen zu werden.

Warum gibt es Höchstgrenzen beim Erwerb von Anteilen?

Die Mitgliedschaft und Zeichnung von Genossenschaftsanteilen soll nicht als Kapitalanlage dienen. Denn als Genossenschaftsmitglied werden Sie Teil einer Gemeinschaft. Vorrangiges Ziel der Genossenschaft ist die Gewährleistung einer guten und sicheren Wohnungsversorgung für die Mitglieder der Genossenschaft. Mehr dazu lesen Sie in der Satzung der dhu.

Ich bin Mitglied der dhu. Können mein Kind oder mein Ehe- bzw. Lebenspartner ebenfalls Mitglied werden und Anteile zeichnen?

Ihr Kind kann, solange es minderjährig ist, Mitglied werden. Auch Ehe- und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnergesetztes steht die Mitgliedschaft offen. 24 Anteile dürfen erworben werden. Diese Regelungen sind für die dhu nicht verpflichtend und können sich ändern. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand über jede Mitgliedsaufnahme.

Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt, wann erhalte ich mein Guthaben?

Wenn Sie bis zum 30.09. gekündigt haben, wird Ihre Mitgliedschaft zum 31.12. beendet. Das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben wird nach der Vertreterversammlung bis spätestens zum 30.06. des kommenden Jahres ausgezahlt. Bitte beachten Sie: Ihre Kündigung muss schriftlich im Original erfolgen und bis spätestens 30.09. während der Geschäftszeiten bei der dhu eingehen, eine E-Mail reicht nicht aus.

Was geschieht nach dem Tod eines Mitglieds mit dem Geschäftsguthaben und der Mitgliedschaft?

Stirbt ein Mitglied, so endet die Mitgliedschaft automatisch am Jahresende, in dem der Sterbefall eingetreten ist. Das Geschäftsguthaben wird an die Erben ausgezahlt. (Siehe auch § 9 der Satzung der dhu). Eine Übertragung des Geschäftsguthabens und Erwerb der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das verstorbene Mitglied gemeinsam mit einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in der Wohnung gelebt hat und dieser in der Wohnung verbleiben möchte.
In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei einem verwandtschaftlichen Verhältnis, ist eine Übertragung des Geschäftsguthabens und eine (neue) Mitgliedschaft bei der Genossenschaft nicht möglich.

Miete/Nutzungsgebühr

Wie erfolgt die Zahlung der Nutzungsgebühr (Miete), muss ich einen Dauerauftrag einrichten?

Nein, bei Vertragsabschluss wird eine Lastschriftvereinbarung getroffen. Die Nutzungsgebühr wird dann monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Dadurch haben Sie weniger Aufwand, falls sich zum Beispiel Beträge ändern oder wenn ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung verrechnet wird.

Wann wird die Nutzungsgebühr (Miete) von meinem Konto abgebucht?

Die dhu bucht die Nutzungsgebühr für Ihre Wohnung immer am dritten Werktag des jeweiligen Monats ab.

Mir wäre es lieber, die Nutzungsgebühr (Miete) Mitte oder Ende des Monats zu zahlen. Können individuelle Vereinbarungen getroffen werden?

Nein, die Nutzungsgebühr wird am 3. Werktag des Monats abgebucht. Die dhu kann keine Ausnahmen machen.

Ich bin in Not geraten und kann meine Nutzungsgebühr (Miete) nicht mehr bezahlen. Was kann ich tun, um die Wohnung nicht zu verlieren?

Melden Sie sich umgehend bei der dhu — gemeinsam finden wir eine Lösung. Wir beraten Sie, wenn Sie beispielsweise in Zahlungsverzug geraten sind. Bedenken Sie, dass bei wachsenden Mietschulden der Verlust der Wohnung droht. Sie erreichen die zuständige Mitarbeiterin Christine Birkholz unter der Telefonnummer 514943-25 oder per E-Mail c.birkholz@dhu.hamburg

Nachbarschaft/Austausch/Soziale Beratung

Ich möchte mich mit Nachbarn treffen und auch gern selbst etwas organisieren. Welche Möglichkeiten gibt es?

Die dhu bietet ihren Mitgliedern und Nachbarn verschiedene Gemeinschaftsräume, z. B. in Mümmelmannsberg und einen Nachbartreff in Winterhude an. Hier können Sie bestehende Angebote nutzen oder selbst Angebote anregen. Rufen Sie einfach bei Anika Weimann an. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 514943-21 oder per E-Mail a.weimann@dhu.hamburg. Nutzen Sie auch gerne die WohnPlus3-Ausflüge und Besichtigungstouren.

Ich möchte mit meinen Nachbarn ein Fest feiern. Unterstützt uns die dhu?

Die dhu verleiht für Nachbarschaftsfeste Sonnenschirme, Pavillons, Tische und Bänke. Wenn nötig, bringen wir auch alles zu Ihnen ins Haus. Eine Bitte: Nehmen Sie bei Ihrer Feier Rücksicht auf die Nachbarn. Haben Sie Anregungen für weitere Gemeinschaftsaktivitäten? Kommen Sie gern auf uns zu. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 514943-0 oder per E-Mail info@dhu.hamburg

Ich mache mir Sorgen um einen Nachbarn. Bei wem kann ich mich melden?

Schön, dass Sie Anteil nehmen und uns informieren möchten. Nehmen Sie Kontakt auf zu Christine Westermann. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 514943-26 oder per E-Mail c.westermann@dhu.hamburg. Wenn Sie einen Notfall vermuten, wenden Sie sich bitte als erstes und umgehend über die 112 an den Notruf der Feuerwehr.

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