Die Wohnung kündigen,

wie geht das?

Immer wieder gefragt: Kündigung, 4 Minuten Lesezeit

Die Fluktuation bei der Baugenossenschaft dhu eG ist gering, doch Kündigungen kommen natürlich vor. Wir erklären die wichtigsten Fakten.

Etwas über 300 Wohnungswechsel gibt es jährlich beider dhu, sagt Jan Paul, Leiter der Wohnungsabteilung. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich; sie reichen vom Ortswechsel über Erwerb von Eigentum bis zur Familienerweiterung. Allen Kündigungen liegt ein ähnlicher Ablauf zugrunde. Viele Mitglieder bleiben Mitglied der Genossenschaft, doch selbstverständlichkann auch die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Fristen wahren

Zunächst einmal ist die Wohnungskündigung an
Fristen gebunden. So muss die Wohnung bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Wenn Sie zum Beispiel Ende Mai 2021 ausziehen möchten, muss die Kündigung in diesem Fall bis zum 3. März 2021 bei uns eingegangen sein. Achtung: Für wenige ältere Nutzungsverträge gelten kürzere Kündigungsfristen. Schauen Sie sicherheitshalber in Ihrem Vertrag nach. Für die Kündigung können Sie unser Wohnungskündigungsformular nutzen, das Sie hier finden. Das Formular muss per Post oder persönlich an die dhu übermittelt werden, denn die Kündigung ist nur eigenhändig unterschrieben wirksam. Die Kündigungsfrist kann nicht verkürzt werden. Gibt es bereits einen Nachmieter, können Sie mit der dhu über eine frühere Übergabe sprechen. An den vertraglichen Bestimmungen ändert sich dadurch nichts.

Mitgliedschaft

Übrigens ist die Kündigung der Wohnung nicht gleichbedeutend mit der Kündigung der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Auch wenn Sie nicht mehr in einer dhu-Wohnung wohnen, können Sie weiterhin dhu-Mitglied sein. Wir freuen uns, wenn Sie in der dhu-Gemeinschaft bleiben. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, gelten andere Fristen als bei der Wohnungskündigung.Die Mitgliedschaft kann ausschließlich zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, vorausgesetzt, Ihre Kündigung geht bis spätestens 30. September des betreffenden Jahres bei uns ein. Die Kündigungsfrist beträgt somit volle drei Monate zum Jahresende. Auch hier muss die Kündigung schriftlich mit Original-Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail ist also nicht ausreichend. Auf dem Wohnungskündigungs-
formular können Sie angeben, ob Sie Ihre Mitgliedschaft ebenfalls kündigen oderaufrecht halten möchten.

Wenn Sie also bis zum 30. September 2021 gekündigt haben, wird Ihre Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2021 beendet. Das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben, also Ihre Genossenschaftsanteile, wird nach der Vertreterversammlung in der Regel bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres ausgezahlt, in unserem Beispiel also zum 30. Juni 2022.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Wohnungs- und Mitgliedschaftskündigung?

Rufen Sie uns gern an unter Tel. 040 / 51 49 43-0 oder schauen Sie hier.