Liebe Bewohnerinnen und Bewohner,
wir werden die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 bis spätestens 31.12.2025 versenden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, bis dahin von Rückfragen zum Versandtermin abzusehen.
Hinweis:
In den Abrechnungen sind auch Kostenanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG ausgewiesen. Bitte stimmen Sie hierzu die steuerliche Berücksichtigung direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt ab.
Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben, können diese Angaben nachträglich berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.