Ach du lieber Grill!

Auf gute Nachbarschaft: 4 Minuten Lesezeit

Sommerzeit ist Grillzeit: Den einen freut’s,
dem anderen stinkt es – Grillen ist ein immer
wiederkehrendes Thema.
Wir geben Ihnen ein paar Tipps an die Hand, damit es rund läuft am Grill!

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich ist das Benutzen eines Elektrogrills auf dem Balkon erlaubt und muss von den Nachbarn geduldet werden – wenn aufeinander Rücksicht genommen wird. Auch ein Blick in die Hausordnung kann Klarheit schaffen.

Rücksicht nehmen, aber wie?

Beachten Sie die Ruhezeiten und sorgen Sie dafür, dass nicht übermäßig Qualm und Lärm entstehen. Wir empfehlen außerdem: Gehen Sie aufeinander zu, kündigen Sie einen geplanten Grillabend möglichst vorher an. Dabei schadet es nicht, die Nachbarn auf ein Getränk einzuladen. Und gönnen Sie andererseits Ihren Mitmietern den Grillabend auf dem Balkon, wenn sich an die Regeln gehalten wird.

Grillen anderswo

Wenn es gar nicht klappt mit der Verständigung, zeigen Sie den Nachbarn gegenüber Verständnis und nehmen einfach einen Ortswechsel vor. Sie können auf eine der öffentlichen Grillstätten ausweichen: Beinahe jeder Stadtteil besitzt einen Park mit ausgewiesener Grillfläche; im Stadtpark zum Beispiel befindet sich auf der Festwiese ein 13 Hektar großes Gebiet, auf dem Grillen ausdrücklich erlaubt ist. Unter www.grillplatz.org finden Sie weitere nette Hinweise, unter anderem auf Grillplätze in Billstedt, Niendorf oder am Yachthafen Wedel.

Veggie-Tipp

Haben Sie schon mal vegetarisches Grillen ausprobiert? Maiskolben, Pilze und Sojawürstchen schmecken auf dem Grill ebenso gut wie das „Original“! Leckere Rezepte unter www.chefkoch.de oder unter www.vegan-grillen.com.

Auszug aus der Hausordnung:

Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf den Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit Elektrogrill erlaubt; in jedem Fall ist Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen.