Die Zukunft der Genossenschaft aktiv mitgestalten
Eine Besonderheit von Genossenschaften ist das Mitspracherecht. Alle fünf Jahre findet bei der dhu die Wahl zur Vertreterversammlung statt – dem „Parlament“ der Genossenschaft. Jedes in die Versammlung gewählte Mitglied hat innerhalb der Vertreterversammlung genau eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäftsanteile.
Im Frühjahr 2025 geht es los: Mehr als 8.000 dhu-Mitglieder sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben. Denn Genossenschaften sind demokratisch aufgebaut: Jede von ihnen hat ein „Parlament“, die Vertreterversammlung, und eine „Verfassung“, die Satzung. Rund 90 Vertreterinnen und Vertreter üben ihr Amt bei der dhu aus, bringen sich auf den Versammlungen ein und begleiten damit die Entwicklung der Genossenschaft. Die von den Mitgliedern Gewählten üben ihr Amt jedoch nicht stellvertretend für ihr Wohnquartier aus; sie haben das Wohl der gesamten Gemeinschaft im Blick.
Einmal jährlich, in der Regel im Juni, findet die Vertreterversammlung statt: Hier wird der Jahresabschluss von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. Auch über Satzungsänderungen entscheidet die Vertreterversammlung.
Vorstand und Aufsichtsrat der dhu freuen sich, wenn sich viele Mitglieder an der Wahl beteiligen und die neue Vertreterversammlung so unterschiedlich besetzt sein wird wie die Gemeinschaften in den Wohnanlagen. Machen Sie mit!
Die Wahl 2025
Die dhu-Vertreterwahl findet vom 1. bis 17. April 2025, 12 Uhr, per Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden allen Mitgliedern rechtzeitig zugeschickt.
Was macht eine Vertreterin oder ein Vertreter?
Die Hauptaufgabe ist die Teilnahme an der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Sie können direkt und demokratisch auf die Entwicklung der Genossenschaft einwirken und unter anderem über den Jahresabschluss, die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden.
In der Versammlung werden die Aufsichtsratsmitglieder gewählt und über Satzungsänderungen abgestimmt.
Wie groß ist der zeitliche Aufwand für Vertreterinnen und Vertreter?
Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Der zeitliche Aufwand in diesem Zeitraum ist überschaubar: Neben der Vertreterversammlung wird zu zwei bis drei Informationsveranstaltungen eingeladen.
Welche Vorkenntnisse sind nötig?
Sie benötigen keine speziellen Vorkenntnisse. Damit Sie das Amt bestmöglich ausüben können, werden Sie über alle wichtigen Vorhaben der dhu informiert.
Wie werde ich Vertreterin/Vertreter?
Jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der dhu ist, kann kandidieren. Bewerben Sie sich bis zum 15. Januar 2025 (Eingang bei der Genossenschaft). Füllen Sie dazu einfach die Abreißkarte am Flyer aus, den wir Ihnen Mitte November zugeschickt haben. Die Karte in den Briefkasten Ihres Hauswartes werfen oder per Post portofrei an die dhu schicken. Das Porto übernehmen wir.
Ihr Vorschlag zur Kandidatur
Sie können sich selbst und andere Mitglieder vorschlagen und wählen. Nutzen Sie auch dafür die Karte am Flyer.
Noch Fragen?
Die häufigsten Fragen zur Vertreterwahl 2025 haben wir in den FAQs zusammengefasst.
Wenden Sie sich ansonsten auch gerne an
Martina Daumann
Tel. 040 514943-86
M.Daumann@dhu.hamburg
oder
Jutta Dierschke
Tel. 040 514943-20
J.Dierschke@dhu.hamburg
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